Kassen & Kosten
Was kostet Physiotherapie? Verordnung, Zuzahlung und Selbstzahler erklärt
· Lesezeit 4 Min. · Praxisteam Physiotherapie Amar Arslanovic

„Was muss ich für die Physiotherapie bezahlen?“ – diese Frage hören wir in unserer Praxis in Sankt Augustin fast täglich. Die Antwort hängt vor allem davon ab, wie Sie versichert sind und ob Sie eine ärztliche Verordnung haben. Hier finden Sie einen Überblick.
Gesetzlich versichert: mit Verordnung nur die Zuzahlung
Mit einer ärztlichen Verordnung (Heilmittelverordnung) rechnen wir direkt mit Ihrer Krankenkasse ab. Sie zahlen lediglich die gesetzliche Zuzahlung. Sie beträgt 10 Prozent der Behandlungskosten plus 10 Euro je Verordnung.
- Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind von der Zuzahlung befreit.
- Befreiung: Wer im Kalenderjahr seine Belastungsgrenze erreicht – in der Regel 2 Prozent der Bruttoeinnahmen, bei chronisch Kranken 1 Prozent –, kann sich von der Krankenkasse befreien lassen. Bitte bringen Sie den Befreiungsausweis dann zum Termin mit.
Worauf Sie bei der Verordnung achten sollten
- Rechtzeitig beginnen: Die Behandlung muss in der Regel innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellung der Verordnung beginnen. Ist auf der Verordnung ein dringlicher Behandlungsbedarf angekreuzt, innerhalb von 14 Tagen. Fragen Sie deshalb frühzeitig einen Termin an.
- Vollständige Angaben: Diagnose, Heilmittel und Anzahl der Behandlungen müssen auf der Verordnung stehen. Wir prüfen das gerne für Sie.
- Hausbesuch: Physiotherapie bei Ihnen zu Hause ist möglich, wenn der Hausbesuch auf der Verordnung vermerkt ist.
Für die Terminanfrage brauchen Sie die Verordnung noch nicht – Sie können sie nachreichen oder zum ersten Termin mitbringen.
Privat versichert oder mit Beihilfe
Auf Basis Ihrer privatärztlichen Verordnung erhalten Sie von uns eine Rechnung, die Sie bei Ihrer Versicherung bzw. Beihilfestelle einreichen können. Wie viel erstattet wird, hängt von Ihrem Tarif ab. Im Zweifel lohnt sich vorab ein kurzer Blick in die Vertragsbedingungen.
Physiotherapie als Selbstzahler
Sie möchten vorbeugend etwas für Ihren Körper tun oder zusätzlich zu einer bestehenden Verordnung weitere Termine wahrnehmen? Auch das ist möglich. Als Selbstzahler kennen Sie die Kosten vorab: Wir nennen Ihnen den Preis vor der ersten Behandlung.
Unsicher, was für Sie gilt?
Rufen Sie uns an unter +49 2241 27925 – wir klären Ihre Fragen zu Verordnung und Kosten gemeinsam. Einen Überblick über unsere Leistungen finden Sie auf der Startseite.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine ärztliche Untersuchung, Diagnose oder Behandlung.

